Falsche Angaben im Asylverfahren sind nicht strafbar

Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Bundesinnenministerium will das ändern. Das Justizministerium lehnt den Vorstoß aber ab.

Interessante Artikel

„Da sind die Messen noch nicht gesungen“ by admin on January 8th, 2022

Rechtsexperten warnen vor Brexit-Verschiebung by admin on March 1st, 2019

„Ich habe einen dringenden Apell an unsere Koalitionspartner“ by admin on April 28th, 2024

Nicht jeder profitiert von den 300 Euro Bonusgeld by admin on September 7th, 2020

„Letztlich wird es über kurz oder lang rumoren“ by admin on January 29th, 2022

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar