Arbeitgeber müssen Mitarbeiter auf Resturlaub hinweisen

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer. Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Arbeitergeber müssen ihre Mitarbeiter künftig auf Resturlaub aufmerksam machen.

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