Neues Streckenradar muss abgeschaltet werden

Laut Verwaltungsgericht Hannover ist das Streckenradar der B6 bei Laatzen „unrechtmäßig“ in Betrieb gegangen und muss abgeschaltet werden. Ein Kläger hielt es für unzulässig, die Kennzeichen aller Autofahrer zu erfassen.

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