Wahl-O-Mat darf in seiner derzeitigen Form nicht mehr betrieben werden

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung darf in seiner derzeitigen Form nicht mehr betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. So begründen die Richter die Entscheidung.

Dieser Beitrag wurde unter Videos ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar