Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein nicht ausreicht, um sich gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren. Künftig muss eine strenge Einzelfallprüfung erfolgen.
Interessante Artikel
Darum gehe ich zu Chelsea London by admin on July 16th, 2019
Angela Merkel spricht beim Petersberger Klimadialog by admin on May 14th, 2019
So geht Dunja Hayali mit Hass-Kommentaren um by admin on February 13th, 2019
Petr Cech avanciert bei seinem Eishockey-Debüt zum Helden by admin on October 15th, 2019
„Völkermord impliziert ein mögliches Eingreifen der UN“ by admin on April 10th, 2022