Richterbund gegen Absenkung des Alters für Strafmündigkeit

Nach einer Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr gelten auch zwei Zwölfjährige als dringend tatverdächtig. Der Deutsche Richterbund hält aber nichts davon, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre zu senken.

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