Kopftuchverbot an Grundschulen wäre zulässig

Im Auftrag der Frauenrechte-Organisation „Terre de Femmes“ hat der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim ein Rechtsgutachten zum Tragen von Kopftüchern an Schulen erstellt. Demnach sei ein Verbot bis zu einem bestimmten Alter zulässig.

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