So sichern Sie sich die Rente Ihres verstorbenen Ex-Partners

Stirbt der frühere Ehegatte, können Geschiedene ihre abgetretenen Altersversorgungsanteile zurückverlangen. Bestenfalls kriegen sie sogar ihre volle Rente wieder. Betroffene müssen allerdings schnell handeln, sonst gehen tausende Euro verloren.

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