Einheitliche Rahmenbedingungen sollen Zahlungsdienste sicherer machen

Nur noch wer bei der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gelistet ist, darf auf Kundendaten zugreifen. Dies ist die Folge der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie.

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