Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu BND-Abhörpraxis

Deutsche Grundrechte gelten auch im Ausland: Die anlasslose Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst im Ausland verstößt gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis. Nun ist die Gesetzgebung am Zug.

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