„Keine Beweislast-Umkehr, sondern Beweis-Erleichterung“

Mit einem „Antidiskriminierungsgesetz“ will der Berliner Senat die Rechte von Menschen stärken, die Opfer von Diskriminierung werden. Künftig haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, erklärt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

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