Scholz’ „Kraftreserve“ könnte verfassungswidrig sein

In dieser Woche soll der Bundestag zum zweiten Mal die Schuldenbremse aussetzen und den 62,5 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt genehmigen. Der Bundesrechnungshof hält dies weder für notwendig noch verfassungsrechtlich geboten.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar