Wechsel in die Teilzeit? Das müssen Arbeitnehmer beachten

Ein langes Wochenende, jede Woche. Einen Monat zusätzlichen Urlaub? Wer hätte das nicht gern. Mit einer Teilzeitbeschäftigung, die Arbeitnehmern per Gesetz zusteht, ist das möglich. Aber man sollte vorher seinen Chef überzeugen. So gelingt das.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar