Kein Verstoß gegen Pressekodex – „Empfinden einer Berufsgruppe verletzt“

Die umstrittene „taz“-Kolumne ist laut dem Deutschen Presserat von der Meinungsfreiheit gedeckt. Als Teil der Exekutive müsse sich die Polizei scharfe Kritik von der Presse gefallen lassen. Die Gewerkschaft der Polizei zeigt Unverständnis.

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