Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
„Das Bürgergeld sendet ein grundfalsches Signal“ by admin on October 14th, 2022
Rassismusvorwürfe – Jetzt klagen Passagiere gegen US-Fluglinie by admin on May 31st, 2024
Laschet wird nur mit mehr Merz Kanzler by admin on April 30th, 2021
Altmaier macht das Licht aus – und erntet Protest by admin on May 14th, 2019
Man kann nur wünschen, dass der Bessere geblieben ist by admin on April 22nd, 2020