Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Übergewinnsteuer auch für Biontech? „Bei deren Margen durchaus möglich“ by admin on September 28th, 2022
Warum es bis heute keinen deutschen LNG-Terminal gibt by admin on February 1st, 2022
Bund kauft wegen verfehlter Klimaziele Emissionszertifikate by admin on October 25th, 2022
Neustart nach der großen Flut by admin on January 7th, 2024
Die Träume sind geplatzt – Jetzt zeigen Uber & Co. ihr wahres Gesicht by admin on October 29th, 2021