Datenauswertung im Anti-Terror-Kampf teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Vorschriften zur Anti-Terror-Datei für nichtig erklärt. Die sogenannte erweiterte Datennutzung sei unverhältnismäßig ausgestaltet. Bereits 2013 hatte sich das Gericht mit der Datei beschäftigt.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar