Einzeltäter sind einsam, aber selten allein

Der Attentäter von Halle ist zu einer Höchststrafe verurteilt worden. Rechtlich gesehen ist an seiner Einzeltäterschaft nicht zu zweifeln. Mit Blick auf die Prävention künftiger Mordtaten sollten die Behörden auch anlasslos genauer hinschauen können.

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