Brandenburg beschließt Ausgangsbeschränkung über Ostern

Das brandenburgische Kabinett hat am Dienstag für die Zeit vom 1. bis 6. April als Verschärfung der bestehenden „Notbremse“ eine nächtliche Ausgangsbeschränkung festgelegt. Sie gilt unter einer Bedingung von 22 bis 5 Uhr.

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