„Bevor ich sterbe, möchte ich, dass der Täter seine Strafe bekommt“

Wird ein Mordangeklagter rechtskräftig freigesprochen, kann ihm nichts mehr passieren – selbst wenn ihn später DNA-Analysen überführen. Union und SPD wollten Gerechtigkeit ermöglichen, aber jetzt stockt der Plan. Für Angehörige wie Hans von Möhlmann schwer zu ertragen.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar