Blieben Betriebe wegen des Lockdowns geschlossen, haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohn. Das stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar. Mit ihrem Urteil senden die Arbeitsrichter auch eine deutliche Botschaft an die Politik.
Interessante Artikel
Der Staat macht Ernst bei der Jagd auf Müllsünder by admin on June 26th, 2019
Kliniken rütteln am Tabu der Impfpflicht by admin on November 19th, 2021
Eine „finstere Zeit“ für die britische Autoindustrie by admin on August 30th, 2019
Strafsteuer fürs Homeoffice? Diese Idee ist an Absurdität kaum zu übertreffen by admin on November 14th, 2020
Jetzt kommt die Fußgänger-Revolution bei Google Maps by admin on August 20th, 2020