Die EU hat ihre Verfassungskrise selbst heraufbeschworen

Die Millionenstrafe gegen Polen steht juristisch auf wackligen Füßen – und Warschau dürfte sie ignorieren. Fraglich ist, ob der Europäische Gerichtshof überhaupt dazu berechtigt ist. Denn seine Kompetenzen haben die Mitgliedstaaten nie klar definiert.

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