Europäischer Gerichtshof rügt erneut Rechtsstaatlichkeit in Ungarn

Wieder ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn: Er verteidigt das Recht nationaler Gerichte, die obersten EU-Richter mit Vorlagefragen anzurufen. Das dürfe kein Disziplinarverfahren zur Folge haben.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar