Das Auslieferungsverbot für Julian Assange wurde aufgehoben. Das britische Berufungsgericht glaubt den Zusicherungen der USA, keine „Spezialmethoden“ anzuwenden, also Folter. Aber in ein Land, das solche Methoden überhaupt in Betracht zieht, darf man nicht ausliefern.
Interessante Artikel
„Die Akte Odessa“ by admin on December 13th, 2019
Ein deutscher Kanon für Tino Chrupalla by admin on September 15th, 2021
Es reicht der Blick in die funkelnden Augen von Anne Will by admin on April 2nd, 2019
Wie Monika Grütters den deutschen Kunsthandel mit 16 Millionen Euro fördern will by admin on September 27th, 2020
Mit Nachgiebigkeit und Geduld in den Untergang by admin on February 24th, 2024