In Sachsen und Thüringen gilt bei Demonstrationen eine maximale Teilnehmeranzahl von zehn beziehungsweise 35 Personen – wegen der Corona-Welle. Staatsrechtler halten dies für verfassungswidrig. Sie machen Vorschläge, wie die Behörden mit größeren Protesten umgehen sollten.
Interessante Artikel
Ukraine – das Doom-Szenario und die Realität an der Front by admin on December 15th, 2023
Höhere Bezahlung von Weil-Mitarbeiterin laut Staatskanzlei kein Einzelfall by admin on May 17th, 2024
In der Debatte um die CDU-Spitze zeichnet sich eine Team-Lösung ab by admin on February 17th, 2020
Olaf Scholz will in Kürze nach Israel reisen by admin on October 16th, 2023
Das bedeutet Trumps Corona-Infektion für die USA und den Wahlkampf by admin on October 2nd, 2020