Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen

Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen statt.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar