Bei der Triage braucht es endlich Rechtssicherheit

Das Verfassungsgericht zwingt den Gesetzgeber nun zum Handeln. Dieser muss Kriterien festlegen, die in der Situation der drohenden Triage keine Rolle spielen dürfen. Dann werden auch die Intensivmediziner nicht mehr mit der Entscheidung allein gelassen.

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