Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Im Streit um die Klarnamenpflicht auf Facebook unterliegt das Soziale Netzwerk am Bundesgerichtshof. Die Sperrung von zwei Accounts mit Fantasienamen im Jahr 2018 war nicht rechtens, entschied das Gericht. Das Urteil gilt allerdings nur für eine bestimmte Nutzergruppe.

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar