Fitnessstudio muss Beiträge für Monate im Lockdown zurückzahlen

Kein Training, keine Zahlung? Ein Mann aus Niedersachsen hat von seinem Fitnessstudio die im Lockdown bezahlten Beiträge zurückgefordert. Doch das Fitnessstudio weigerte sich. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass Kunden einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben.

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