AfD legt Berufung ein – „Werden uns mit allen Mitteln wehren“

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.

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