„Eingriffe können nicht allein mit der Existenz des Virus begründet werden“

Die sogenannte epidemische Lage ermöglicht tiefe Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren. Der Chef der Corona-Evaluierungskommission schlägt vor, das Konstrukt aufzugeben. Rechtswissenschaftler zweifeln allerdings an der Sinnhaftigkeit. Was schlagen sie vor?

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