„Nur weil man ein Billigticket hat, darf man nicht aus dem Zug geworfen werden“

„9-Euro-Ticketinhaber sind gleichberechtigte Fahrgäste“, stellt Kay P. Rodegra fest. „Wer mit der Bahn fährt, hat nicht einen Anspruch darauf, einen Platz für sich zu bekommen“, so der Anwalt für Reiserecht. „Ab 60 Minuten Verspätung gibt es aber eine Entschädigung.“

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