Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung weiter beobachten

Die Identitäre Bewegung hatte dagegen geklagt, als rechtsextremistisch eingestuft zu werden. Das Verwaltungsgericht in Köln entschied nun: Die Beurteilung ist gerechtfertigt, der Verfassungsschutz darf den Verein weiterhin im Auge behalten.

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