Gewalttaten zur Selbstdarstellung – wo das Strafrecht nachbessern muss

Grundlos werden Menschen angegriffen – und ein Video der Tat landet im Internet. „Happy Slapping“ soll die Opfer bloßstellen. Dagegen gilt es mit der gebotenen Härte vorzugehen. Es darf aber kein Vorwand sein, um andere Ziele zu erreichen.

Dieser Beitrag wurde unter Debatte ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar