2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Frau eine Entschädigung zu, die in Berlin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Das Land Berlin legte Beschwerde ein – erfolglos. Das Tragen von Kopftüchern dürfe nicht pauschal verboten werden, befindet das Bundesverfassungsgericht.
Interessante Artikel
Wahl-O-Mat – Welche Partei in Rheinland-Pfalz passt am besten zu mir? by admin on February 10th, 2021
Trump ermutigt Anhänger zu Protestkundgebungen – und will wohl vorbeischauen by admin on November 14th, 2020
„Empörung, wie man so mit der Polizei umgehen kann“ by admin on June 4th, 2020
Lambrecht besucht deutsche Soldaten in Jordanien und im Irak by admin on January 10th, 2022
Bei der K-Frage liegt Merz vor Söder und Kramp-Karrenbauer by admin on December 29th, 2019