Auf schwere Straftaten muss der Staat auch jungen Tätern eine klare Antwort geben

Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen gestehen, die zwölfjährige Luise erstochen zu haben. Am Opfer entdecken Rechtsmediziner zahlreiche Messerstiche. Doch das Strafrecht greift bei so jungen mutmaßlichen Täterinnen nicht. Was ist sinnvoll? Die Antwort einer erfahrenen Strafrechtsprofessorin.

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