Das Landgericht Neuruppin hatte Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt. Mit seinem Dienst im Konzentrationslager Sachsenhausen habe er „Terror und Massenmord gefördert“. Nun starb der Mann, ohne dass das Urteil rechtskräftig wurde.
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