Verfassungsbeschwerde gegen Wiederholungswahl unzulässig – Wahl in Berlin gültig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Begründung nachgeliefert, warum es einen Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt hatte: Landtagswahlen seien Ländersache, hieß es nun aus Karlsruhe.

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