Angeklagter in Mordprozess ist schuldunfähig und muss in Psychiatrie

Bei einer Messerattacke im Oktober vergangenen Jahres sterben zwei Männer, einer wird schwer verletzt. Zum Prozessauftakt im Februar hatte der mutmaßliche Täter gestanden, jetzt wurde er verurteilt. Wegen paranoider Schizophrenie sei er schuldunfähig und muss nicht in Gefängnis.

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