Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.

Interessante Artikel

Das Ende des Händedrucks by admin on February 27th, 2020

Toomaj Salehi – die rote Linie für die iranische Nation by admin on July 9th, 2023

Da treibt die Krim im Schwarzen Meer by admin on November 13th, 2022

Der Geist von Woodstock ist seit 50 Jahren tot by admin on August 2nd, 2019

„All dies ist wahr. Das meiste davon ist geschehen“ by admin on November 9th, 2020

Dieser Beitrag wurde unter Kultur ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar