Die Reform der Strafprozessordnung ermöglichte es, Tatverdächtigen auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese nun für verfassungswidrig und nichtig. Denn der mögliche Täter im Mordfall Frederike von Möhlmann hatte geklagt.
Interessante Artikel
Erstaunliche Zahlen – ist das schon Herdenimmunität? by admin on November 16th, 2020
Bundespolizei setzt Mission in Afghanistan aus by admin on September 9th, 2019
Wir brauchen solide Studien zu den Booster-Impfstoffen by admin on January 30th, 2023
Neben Xi schrumpft Putin zusammen by admin on March 22nd, 2023
Deutlich weniger islamistische Gefährder in Deutschland by admin on August 6th, 2021