„Dieses Geld war eigentlich gedacht für Corona-Hilfen“

Der Bund hätte die Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz nutzen dürfen, so urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.

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