2014 hatte Leinfelden-Echterdingen einem muslimischen Verein Erbbaurecht für den Bau einer Moschee auf einem städtischen Grundstück eingeräumt. Als dieser den ersten Bauabschnitt nicht fristgerecht fertigstellte, klagte die Kommune. Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart gibt ihr nun auch der Bundesgerichtshof recht.
Interessante Artikel
Sondersendung zur Krise im Nahen Osten by admin on January 8th, 2020
Nach wochenlangen Streiks gibt Frankreichs Regierung nach by admin on January 12th, 2020
Über 2000 Ausreisepflichtige in Berlin haben ungeklärte Herkunft by admin on March 7th, 2023
„Die modernen russischen Streitkräfte sind de facto zerstört“ by admin on January 21st, 2024
Die Neuauflage der Methode Erdogan by admin on May 22nd, 2021