Streit um EU-weite Definition von Vergewaltigung

Die EU-Kommission will, dass Täter EU-weit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bislang ist das in 18 von 27 Mitgliedstaaten Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Doch es gibt Bedenken – auch von deutscher Seite aus.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar