Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt Spielraum.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar