Adressenschutz ist ein Grundrecht

Ein Krimineller verschickt Drohbriefe mit dem Absender „NSU 2.0“. Die Adressen konnte er sich leicht besorgen. Der Fall zeigt: Die ganze Hass- und Drohszene beruht darauf, dass dieser Bereich nicht so geschützt wird wie andere Privatdaten. Das muss sofort geändert werden.

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