Auch brüllende Verirrte haben ein Recht auf Demonstrationen

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gegen den Senat und seinen Innensenator war abzusehen. Auch wenn die Mehrheit anders denkt, ist es das Recht der Minderheit, sich zu versammeln. Ein Recht auf Verstöße gegen Hygieneregeln hat sie aber nicht.

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