Das Verfassungsgericht weigert sich, die geänderte Gefahrenlage zu erkennen

Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für eine Impfpflicht im Gesundheitswesen. Dabei weigert es sich zu erkennen, dass sich durch Omikron die Gefahrenlage verändert hat und dass die Impfung in ihrer aktuellen Form hauptsächlich zum Selbstschutz taugt.

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