Meinungen sind von Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt – unabhängig davon, ob sie scharf oder übersteigert, polemisch oder verletzend sind. Wenn man bestimmte Ansichten als Hass klassifiziert, geht Meinungsfreiheit verloren – denn man entzieht sie von vornherein dem grundrechtlichen Schutz.
Interessante Artikel
Der Berliner Diskriminierungsskandal, der keiner ist by admin on August 31st, 2021
Kita-Kinder gehören nicht in den Programmierkurs by admin on December 7th, 2019
Nun liegt eine bittere Wahrheit auf dem Tisch by admin on January 24th, 2022
Die gefährliche EU-Linie gegenüber Ungarn und Polen by admin on November 17th, 2020
Selbst jetzt ist Urlaub noch ein großes Glück by admin on July 6th, 2020