Die große Cum-Ex-Erleichterung für Scholz und seine Vorgänger

Die BGH-Richter urteilen, dass die Cum-Ex-Geschäfte kriminell waren und nicht verjährt sind. Damit bringen sie nicht nur die Verteidigungslinie der Banken und Investoren zum Einsturz. Sie legen den Fokus auf deren Machenschaften – ein Glück für die Finanzminister.

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