Drei Elternteile? So weit will die Ampel nicht gehen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der leibliche Vater muss deutlich bessere Möglichkeiten bekommen, die rechtliche Elternschaft eines anderen Mannes anzufechten. Mit der Entscheidung werden die Rechte von Vätern gestärkt. Sogar eine Mehrelternschaft wäre theoretisch möglich.

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